Liebe Eltern,
in unserem Elternbrief finden Sie alle wichtigen Informationen zum ab 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetz.
Bitte weisen Sie den Impfstatus Ihres Kindes oder Ihrer Kinder gegen Masern gegenüber
der Schule möglichst zeitnah nach, spätestens jedoch bis zum 14. August 2020,
beim Klassenlehrer*in Ihres Kindes.
Umfangreiche Informationen rund um das Masernschutzgesetz finden Sie auch unter https://www.masernschutz.de/.
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